Freiheit und Selbstbestimmung für alle!

„Soll jetzt mein Lebensweg kriminalisiert oder verboten werden?“, fragten zwei Männer, die aufgrund von homosexuellen Gefühlen Begleitung in einer Seelsorgeeinrichtung in Anspruch genommen hatten. Der eine erlebte eine Änderung seiner sexuellen Impulse und ist seit einigen Jahren glücklicher Ehemann und Vater zweier Kinder. Der andere erlebte keine Veränderung seiner sexuellen Gefühle, entwickelte aber durch die ergebnisoffene Beratung Selbstannahme und ein gesundes Selbstwertgefühl – er lebt heute sexuell enthaltsam. Diese Fragen gingen schriftlich an Gesundheitsminister Jens Spahn, der ein Verbot von sogenannten „Konversionstherapien“ plant und dazu eine 49-köpfige Kommission einberuft.

Von Gesprächen bis zu Elektroschocks

Das Anliegen ist schnell beschrieben: Die Freiheit und Selbstbestimmung von Menschen, die ihre Homosexualität, Bisexualität und Transsexualität als konflikthaft erleben und Begleitung in Anspruch nehmen möchten, soll nun endgültig unter Generalverdacht und Verbot gestellt werden. Dazu bedient sich der Gesetzesentwurf des ideologisch aufgeladenen Begriffs „Konversionstherapie“, der suggeriert, dass Homosexuelle durch therapeutische Intervention in Heterosexuelle ­„umgewandelt“ oder „umgepolt“ werden sollen. In den auf Emo­tionen zielenden Medienberichten umfasst der kontroverse und schwammige Begriff die ganze Bandbreite von tatsächlichen und angeblichen Angeboten: Erstberatung, herkömmliche Therapien durch akkreditierte Therapeuten, homöopathische ­Globuli-Therapie, absurde Bestrahlung mit „rotem und pinkem Licht gegen ‚homosexuelle Energien’“ bis hin zu Elektroschocks und Exorzismen.

Seit April 2019 liegt im Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein zum Verbot sog. „Konversionstherapien“ vor. Das Wochenmagazin Spiegel, der Tagesspiegel, die taz, FAZ, ARD, HR und MDR berichteten über dieses Verbot und stellten Werke an den Pranger, die sich für Freiheit und Selbstbestimmung einer Minderheit einsetzen – darunter auch die OJC mit ihrem Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG).

Selbstbestimmung als Einbahnstraße

In unserer sich als frei und tolerant verstehenden Gesellschaft umfasst das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ein weites Spektrum von Lebensentwürfen. Bis hin zu dem Recht, die eigene Geschlechtsidentität unabhängig vom biologischen Geschlecht zu definieren. Gesetze und Krankenkassen sichern die Möglichkeit, eine „Geschlechtsumwandlung“ zu vollziehen, d. h. auch das körperliche Erscheinungsbild durch Hormonbehandlung sowie durch medizinische und chirurgische Intervention dem empfundenen Geschlecht anzugleichen und das Leben im neuen Geschlecht ggf. mit therapeutischer Unterstützung einzuüben.

Warum soll nun der Wunsch Einzelner nach einem heterosexuellen Lebensentwurf durch ein Gesetz, das eine therapeutische Unterstützung dieses Wunsches generell unter Verbot stellt, kriminalisiert werden? Warum wird mit Hinweis auf die Fluidität von sexueller Orientierung nur eine „Konversion“ von der Hetero- zur Homosexualität befürwortet? Wie steht es da mit der sexuellen Selbstbestimmung?

Isolieren und austrocknen

Das Ziel ist klar: isolieren und austrocknen. Schon in den vergangenen Jahren versuchten zwei Protagonisten queerer Politik, Volker Beck und Kai Klose (zur Zeit Sozialminister in Hessen), jegliche öffentliche finanzielle Zuwendung zu kappen. Jetzt heißt es im Antrag der Länder sehr klar: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung …, dafür zu sorgen, dass: die Durchführung oder Bewerbung von „Konversionstherapien“ den Entzug von öffent­lichen Geldern oder sonstigen Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand für anbietende Organisationen zur Folge hat.“ Das DIJG ist keine thera­peutische Einrichtung, hat Therapien weder angeboten noch durchgeführt und distanziert sich ausdrücklich von fachlich nicht abgesicherten, ille­gitimen Verfahren und Angeboten. Doch setzt es sich nach wie vor für Selbstbestimmung und Freiheit eines jeden ein. Dazu gehört auch die Freiheit, eine ergebnis­offene seelsorgerliche oder therapeutische Begleitung in Anspruch zu nehmen, mit dem legitimen selbst gewählten Ziel, Konflikte in der eigenen sexuellen Orientierung zu bearbeiten. Dieser Einsatz und das Informieren über die Möglichkeiten soll künftig als Bewerben von sog. „Konversionstherapien“ geahndet werden. Wenn das Gesetz Wirklichkeit wird und wir uns nach wie vor für Selbstbestimmung und Freiheit aussprechen, könnte unser Eingebundensein in staatliche Strukturen als gemeinnütziger Verein und die finanzielle Förderung verschiedener Arbeitsbereiche der OJC in Frage gestellt werden.

Wir verurteilen Diskriminierung jeglicher Art

Unsere Auffassung in Fragen zur Homosexualität unterscheidet sich grundlegend von den Unterstellungen, mit denen wir uns konfrontiert sehen.

Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeder Diskriminierung homosexuell orientierter Menschen. Wir respektieren das Recht homosexuell empfindender Menschen, eine homosexuelle Identität für sich anzunehmen und einen entsprechenden Lebensstil zu wählen. Wir bekennen uns zu einer offenen und toleranten Gesellschaft, in der die Würde jedes Menschen als höchster Wert gilt und die Selbstbestimmung des Einzelnen – unabhängig von seiner sexuellen Orientierung – gewährleistet ist.

Wir ziehen vor Gericht

Wir wehren uns gegen die absurden und verleumderischen Vorwürfe und die gezielte Desinformation. Wir gehen gerade gerichtlich gegen mehrere Medien vor, die uns mit dubiosen „Heilungs-Methoden“ in Verbindung bringen. Eine bekannte Wochenzeitschrift warf dem DIJG vor, „Seminare, Workshops und Gottesdienste“ in der ganzen Republik anzubieten. In zwei Fällen hat uns das Gericht in erster Instanz Recht gegeben. Bei den Gerichtsverhandlungen hoffen wir auf und beten für ein Urteil, das Recht spricht.

Wir brauchen weiterhin

Mitbeter: Bitte beten Sie für uns. Momente der Drangsal beinhalten immer beides: Verheißung und Versuchung. Die Verheißung ist: den Raum der Freiheit und Selbstbestimmung zu erhalten – für alle! Die Versuchung liegt auf der Hand: aus Angst einzuknicken oder unsere Kompetenz zu überschreiten bzw. über das Ziel hinauszuschießen. In beiden Fällen würden wir unser Anliegen schädigen.

Mitkämpfer: Unsere Stellung­nahme hier.

Mitträger: Bitte tragen Sie unsere Arbeit auch im Teilen mit, denn diese rechtlichen und medialen Auseinandersetzungen kosten uns Zeit und Ressourcen.

Ihr und Euer
Konstantin Mascher

Salzkorn 2 / 2019: Kein Signal?!
Magazin bestellen oder PDF downloaden
Nächster Beitrag
Ihr seid ein Geschenk für uns!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

Weitere Artikel zum Thema

Archiv