Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen | OJC

Gesetz zum Schutz vor Konversions-behandlungen

Im Salzkorn Themenheft „selbst.bestimmt – Im Fadenkreuz der Identitätspolitik“ berichteten wir über einen Entwurf des Gesetzes zum „Schutz vor Konversionsbehandlungen“ (SK 1/2020, S. 6). Am 7. Mai 2020 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ (BT Drucksache 19/18768) vom Deutschen Bundesrat beschlossen. Inzwischen ist es durch alle Instanzen und seit dem 24. Juni 2020 in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist nicht nur für Werke relevant und brisant, die beratend in diesem Bereich tätig sind, sondern hat Konsequenzen für die Verkündigung, Seelsorge und Begleitung in Gemeinden und christlichen Einrichtungen. Alle Versuche, es durch wissenschaftlich gut belegte Argumente und juristisch fundierte Einwände zu verhindern, sind gescheitert. Wir können noch dankbar sein, dass die von politischen Interessenverbänden geforderte, deutlich schärfere Variante abgewendet werden konnte. 

Folgen für die Arbeit an der Basis 

Die Evangelische Allianz in Deutschland, in der wir als OJC vertreten sind, hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen christlichen Werken eine Handreichung erarbeitet, die über Inhalt und mögliche Folgen des Gesetzes informiert.Sie gibt Orientierung im Umgang mit der neuen Situation. 

Paradigmenwechsel im Rechtsverständnis

Das Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel. Bisherige Gesetze („Ehe für alle“, Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare) und Initiativen (Sexualpädagogik der Vielfalt) zielten vor allem darauf ab, die Rechte der LGBTTIQ*-Minderheiten zu erweitern. Nun aber sollen über den Schutz vor „Diskriminierung“ hinaus Rechte anderer aktiv und drastisch beschränkt und Zuwiderhandlungen gegen das Verbot mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Das ist ein besorgniserregender Vorstoß, weil er dem Selbstverständnis von Pluralismus und freiheitlicher Demokratie zuwiderläuft, den Minderheitenschutz in eine gefährliche Nähe von weltanschaulicher Gängelung rückt, die Rechtssicherheit für ganze Berufszweige aushöhlt und Denunziantentum fördert. 

Dran bleiben!

Das Gesetz hat Betroffene, Experten und engagierte Christen stark verunsichert. Nicht zuletzt aufgrund der Unschärfe der Begriffe und der Definition des genauen Straftatbestandes. Wie es sich konkret auswirken wird, ist abzuwarten. Es ist anzunehmen, dass die Auslegung im Zweifelsfall an Gerichten ausgefochten werden muss. Kritik hagelt es übrigens nicht nur von konservativer Seite; auch Feministen, säkulare und progressive Therapeuten-Verbände weisen auf die unklaren und absurden Aspekte hin. Gleichzeitig rüsten linke Oppositionsparteien nach und fordern eine Ausweitung des Verbotes. 

Zusammenstehen

Lasst uns zusammenstehen, wachsam bleiben, die Entwicklung aufmerksam beobachten und weiter unbeirrt für Freiheit, Gewissensfreiheit und Selbstbestimmung einstehen. „Das religiöse Bekenntnis und der gelebte Glaube genießen in Deutschland – Gott sei Dank! – einen umfassenden rechtlichen Schutz. Ebenso die Freiheit, den eigenen, tief empfundenen Überzeugungen entsprechend zu leben und seine Meinung frei zu äußern.“

 

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